Die Übernahme der Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung (SGB XI) für pflegebedürftige Menschen.
Zum Inhalt gehören:
Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.
Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden – für kurze Zeit oder auch über einen längeren Zeitraum hinweg – durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte Beschwerden. Pflegebedürftige sind dann oft nicht mehr in der Lage, die eigene Körperpflege zu übernehmen.
Wir unterstützen Sie gerne.